Was bedeutet es rechtlich, wenn in Wahlbezirk oder Kirchengemeinde nicht genügend Menschen kandidieren?
Viele Kirchenvorstände sind dabei, wichtige Fragen zur Wahlvorbereitung zu klären und die notwendigen Beschlüsse fassen, so z.B. soll eine Urnenwahl durchgeführt werden oder nicht, die vorläufige Zahl der zu Wählenden ist festzulegen, die Bildung von Wahlbezirken ist zu diskutieren und vieles mehr.
Parallel läuft die Suche nach Kandidierenden. Das ist eine Herausforderung – und es kann trotz allen Einsatzes geschehen, dass sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten finden. Welche Folgen hat dies aus rechtlicher Sicht? Damit beschäftigt sich unter anderem der aktuelle Rundbrief zur Kirchenvorstandswahl Nr. 4.